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Einiges aus juristischer Sicht

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Firmengründung

In Russland ist die GmbH üblich. Sie kann ohne Probleme auch von Ausländern ohne russische Beteiligung gegründet werden. Als Inhaber und Gründer kann auch nur eine einzelne Person fungieren. Sie können als Ausländer auch als Direktor der Firma gelten (man hört immer wieder das Ausländern von russischen Juristen etwas anderes erzählt wird. Solche Auskünfte sind falsch) einzige Bedingung, Sie dürfen ohne Arbeitsbewilligung kein Gehalt als Direktor beziehen. Da Sie Ihre Firma sicherlich mit eigenem Kapital aufbauen, sollte diese Bedingung kein Problem darstellen.
Firmenmäntel werden billig angeboten, wir Raten allerdings dringend davon ab. Bei Kauf eines Firmenmantels wissen Sie nicht welche Altlasten damit verbunden sein können. Besser eine neue Firma gründen. In Moskau kostet eine neue GmbH inkl. Notariat, Gründungskapital etc. Maximum Euro 1 100. Verlangt von Ihnen jemand einen höheren Preis so handelt es sich um sogenannten Ausländernepp.
Auch wenn Sie einen Bauernhof übernehmen, kaufen Sie als neue Firma. Ansonsten übernehmen Sie das Personal, sämtliche Verträge und Verpflichtungen des früheren Eigentümers mit und manche unangenehme Überaschung könnte Sie erwarten. Glauben ist gut, auf Nummer sicher gehen besser!

Steuerliche Aspekte

In Russland gibt es eine so genannte einheitliche landwirtschaftliche Steuer. Sie ist Mehrwertsteuerfrei und der Steuersatz beträgt ganze 6 Prozent. Also geradezu traumhaft tief. Steuerbasis ist Ertrag minus Aufwand.
Um unter die einheitliche Landwirtschaftliche Steuer zu fallen muss ein Antrag an die Steuerbehörde gestellt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass 70 Prozent des Umsatzes aus landwirtschaftlicher eigener Produktion sowie der Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe stammen.

Buchhalterisches

Abschreibungen sind vom Staat streng vorgegeben und müssen jedes Jahr neu überprüt werden. Leider sind Änderungen sehr beliebt. Viele Ausgaben können nicht in der effektiven Höhe geltend gemacht werden, sondern in der vom Staat vorgesehenen Höhe.
Aufwand und Ertrag ist halbjährlich beim Steueramt einzureichen, die Bilanz jährlich.
Per 31.6 wird jeweils die Ertragssteuer auf das erste halbe Jahr fällig, Abschreibungen etc. sind dabei verboten. Bezahlte Steuern werden in der Jahresbilanz verrechnet und können kumuliert werden, wenn nach der Abschreibung keine Gewinne zu versteuern sind und in Folgejahren geltend gemacht werden.
Der Fakt der Mehrwertsteuerfreiheit hat auch einen Pferdefuss. Wenn Sie Ihre Produkte an Mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaften verkaufen, sind diese von der Freistellung der MwST nicht begeistert, da sie so keine Gegenverrechnung vornehmen können. Der Ausweg ist in solchen Fällen, die Gründung eines zweiten reinen Handelsunternehmens, das in diesem Falle MwST pflichtig ist.

Unterstützung

Auf Wunsch erledigt Ihnen unser Büro gemeinsam mit Russlandnetz gerne Ihre Buchhaltung, eröffnet Firmen, erledigt für Sie Übersetzungen, Dolmetscherdienste und erteilt allgemeine Rechtsauskünfte.
Sie können bei uns eine Übersetzung des Steuergesetzes für die einheitliche Landwirtschaftssteuer beziehen, sowie Übersetzungen der Steuerformulare, der Subventionen und Abschreibungen etc. Senden Sie uns einfache eine E-Mail an administration@agro-russland.net. Sie erhalten die Dokumente umgehend als Anlage.
Für einige Übersetzungen ist ein Unkostenbeitrag von Euro 10 zu entrichten (Steuergesetz, Arbeitsverträge, Subventionen etc.) einige sind kostenfrei (zB. Bilanz) und auf Wunsch können Gesetze und Verordnungen auch gesucht und für Sie übersetzt werden. Die Kosten halten sich dabei in einem sehr humanen Rahmen.

Investitionen

Können jederzeit wieder ausser Landes offiziell gebracht werden, sofern diese nachweislich aus dem Ausland kommen. Wie dies geht genau geht erklären wir gerne über E Mail (siehe Link oben).
Als Landwirt nach Russland ist ein lohnendes Ziel bei guter und ehrlicher Beratung!

Die Seite behandelt Tipps und keine juristische Beratung




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